Betriebsbesichtigungen der SVLFG ab Oktober 2026 in Erlbach
Ab Oktober 2026 findet in der Gemeinde Erlbach die nächste Betriebsbesichtigung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) statt. Die SVLFG bittet Betriebsinhaber, schwerwiegende und offensichtliche Mängel möglichst bereits vor der Besichtigung zu beheben.
Besonders wichtig sind dabei:
- Erhöhte Arbeitsplätze: Lagerböden und Fahrsilos müssen ausreichend gegen Absturz gesichert sein.
- Futter-Abwurföffnungen: Diese sind gegen Absturz und andere Gefahren zu sichern.
- Güllegruben: Entnahme- und Aufrühröffnungen müssen gesichert sein. Auch offene Güllegruben benötigen ausreichende Umwehrungen.
- Leitern: Regelmäßig genutzte Leiteraufstiege müssen sicher befestigt und begehbar sein.
- Maschinen: Gelenkwellen sowie Keilriemen- und Kettenantriebe benötigen ausreichende Schutzvorrichtungen.
Weitere Hinweise der SVLFG: Auf geeignete Aufstiege an Schleppern, Anhängern und Landmaschinen achten und möglichst Treppen oder Hubarbeitsbühnen statt Leitern verwenden. Bei Waldarbeiten sollte Alleinarbeit vermieden und auf ausreichende Fachkenntnisse geachtet werden. Rückfahrkameras an unübersichtlichen Maschinen sowie die passende persönliche Schutzausrüstung können zusätzlich zur Unfallvermeidung beitragen.
Mit der Betriebsbesichtigung möchte die SVLFG auf Gefahren aufmerksam machen und dazu beitragen, Unfälle in der Landwirtschaft und bei Waldarbeiten zu vermeiden.