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Ab 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr!

    Die Ampel-Parteien im Bundestag haben Anfang Juli 2023 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Abschaffung des Kinderreisepasses vorsieht. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen im Passrecht zugestimmt.

     

    Damit wird der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Der bisherige Kinderreisepass kann dann ab dem kommenden Jahreswechsel nicht mehr beantragt werden. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

     

    Ab dem neuen Jahr können dann nur noch „normale“ Reisepässe oder Personalausweise für Kinder beantragt werden. Die Bearbeitung eines Reisepasses dauert in der Regel ca. vier bis sechs Wochen, der Personalausweis dauert ca. drei Wochen!

     

    Die Bürger werden darauf hingewiesen, sich rechtzeitig zu informieren (beim Auswärtigen Amt oder bei den Behörden des Ziellandes), welche Reisedokumente benötigt werden. Für Reisen innerhalb des Schengenraumes der Europäischen Union genügt ein Personalausweis.

     

    In jedem Fall ist bei der Antragstellung für einen Reisepass oder Personalausweis ein neues, aktuelles, biometrisches Passfoto erforderlich. Das Kind muss bei der Antragstellung für ein neues Ausweis-dokument zwecks Identitätsfeststellung anwesend sein.

     

    Die Kosten für einen normalen Reisepass belaufen sich für Personen unter 24 Jahren auf 37,50 Euro und ist maximal sechs Jahre gültig, sofern sich das Aussehen des Kindes nicht stark verändert. Wer einen Expresspass für ein Kind braucht, bekommt diesen innerhalb von vier Werktagen für 69,50 Euro. Für den Personalausweis fällt für Personen unter 24 Jahren eine Gebühr von 22,80 Euro an.

    Die Möglichkeit einer Expressbestellung bzw. -lieferung gibt es beim Personalausweis nicht.

    Weitere Auskünfte erteilt das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Reischach unter Tel. 08670/9886-12 od. 9886-13.

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