Infos zur Grundsteuerreform
Da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer in Bayern als verfassungswiedrig einstuft, wird die Grundsteuer reformiert und ab 2025 neu berechnet.
Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlage müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Stichtag 01. Januar 2022) zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Die Erklärung sollte ab dem 01. Juli ausschließlich online über ELSTER unter https://www.elster.de abgegeben werden. Sollte eine Onlineabgabe nicht möglich sein, kann diese auch von Dritten (Verwandte, Freunde, ...) übernommen werden oder in Papierform abgegeben werden. Die dafür nötigen Formulare erhalten Sie ab den 01. Juli in der Gemeinde.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinden nicht für die Abgabe der Erklärung zuständig sind. Bei Fragen zur Abgabe wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de .